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BGB § 2363 Inhalt des Erbscheins für den Vorerben

BGB § 2363 Inhalt des Erbscheins für den Vorerben

[ Auszug: (1) In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und we ... ]